Barrierefreie Website – Das müssen Sie wissen!
Eine barrierefreie Website ermöglicht es jedem Menschen, egal welche Beeinträchtigung er oder sie hat, eine Website zu besuchen. So wird allen Menschen eine Möglichkeit geboten, Internet-Angebote zu nutzen. Bisher haben aber nur wenige Websitebetreiber Ihre Website so gestaltet, dass sie wirklich barrierefrei ist. Doch dies wird sich ab Juni 2025 ändern, da dann das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt.
Was sind barrierefreie Websites?
Websites sind barrierefrei, wenn sie für jeden Menschen ohne Einschränkung zugänglich sind. So sollen diese Websites keine Einschränkung beim Lesen, Hören oder Verarbeiten der Informationen besitzen und für jeden nutzbar sein. Wichtig ist, dass die Website für jeden Menschen zugänglich ist, also Menschen mit und ohne physischer und geistiger Beeinträchtigung.
Was meint das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab 25. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinien zur European Accessibility Act um. Diese Richtlinien schaffen ein einheitliches Regelwerk für Barrierefreiheit in der EU. Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten und Dienstleistungserbringern sind dann dazu verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Die Produkte, die ab dem 25.06.2025 in den Verkehr gebracht und die Dienstleistungen, die ab dem 25.06.2025 erbracht werden, müssen diese Anforderungen erfüllen. Dies betrifft die meisten Anbieter, ausgeschlossen sind lediglich Anbieter mit weniger als 10 Beschäftigten oder Anbieter, die bis 2 Millionen Euro Umsatz erzielen. Sollten betroffene Anbieter ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten, werden diese von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert und aufgefordert, die Anforderungen umzusetzen. Erfüllen Anbieter diese Aufforderung nicht, kann die Behörde Ihren elektronischen Geschäftsverkehr einstellen.
Wie wird meine Website barrierefrei?
Grundsätzlich sollten alle Inhalte optimiert werden, die Ihre Website barrierefrei gestalten, wie Bilder, Videos oder Audiodateien. Damit die Website aber auch nach dem neuen Gesetz als barrierefreie Seite gilt, müssen einige Kriterien beachtet werden. Diese werden in der Norm EN 301 549 festgehalten, die zum größten Teil aus den internationalen Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stammen. Diese Richtlinien sind in drei Stufen unterteilt: A, AA, AAA. „A“ meint die grundlegenden Anforderungen einer barrierefreien Website. „AA“ bezieht sich auf die Anforderungen, durch die die Website für die Mehrheit der eingeschränkten Personen zugänglich ist. „AAA“ sind weitere Anforderungen zur Barrierefreiheit, welche mit einem hohen Aufwand umgesetzt werden müssen. Verpflichtend sind nur die ersten beiden Stufen „A“ und „AA“. Wir haben einen groben Überblick von wichtigen Elementen erstellt, die barrierefrei gestaltet werden sollten. Allerdings gibt es insgesamt über 180 Prüfkriterien, die erfüllt werden müssen. Wir helfen Ihnen gerne bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website und unterstützen Sie.
Audio- und Video-Dateien:
Diese Dateien werden häufig auf Websites genutzt, sind jedoch für Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung nicht zugänglich. Daher sollten diese Dateien auf einem alternativen Weg ebenfalls bereitgestellt werden. Für Audiodateien bieten sich Audiotranskripte an, die den Inhalt der Audiodatei wiedergeben. Bei Videos soll zum einen auch die Audioaufnahme beschrieben werden, aber auch eine beschreibende Transkription im Video eingefügt werden, was gerade zu sehen ist, wie zum Beispiel „das Publikum applaudiert“.
Bilder:
Hier wird zwischen dekorativen und inhaltstragenden Bildern unterschieden. Dekorative Bilder enthalten keine neuen Informationen, sie dienen lediglich zur Ausschmückung des Textes oder der Wiederholung von Informationen. Inhaltstragende Bilder enthalten neue Informationen, die bisher nicht im Text enthalten sind. Damit diese barrierefrei sind, sollte der alternative Text eines Bildes gepflegt werden, dieser soll beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Die Inhalte, die für einen Sehenden direkt klar sind, sollen hier textlich beschrieben werden. Außerdem können Bildbeschreibungen genutzt werden, um die Inhalte ausführlicher zu beschreiben.
Barrierefreie Texte:
Auf Websites sollen auch die Texte für jeden zugänglich sein. Der Text sollte in einer verständlichen Sprache bereitgestellt werden und gut strukturiert sein, so können ihn Menschen mit einer Leseschwäche oder Aufmerksamkeitsproblemen gut lesen. Außerdem sollte eine zweite spezialisierte Sprachversion verfügbar sein, die die Inhalte in leichter Sprache wiedergibt, um Menschen mit einer Lernbehinderung auch zu ermöglichen, die Texte lesen und verstehen zu können. Das sind ein paar Beispiele, auf die Sie achten sollten. Jedoch muss individuell genau geprüft werden, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Welche Vorteile habe ich durch eine barrierefreie Seite?
Wenn Sie Ihre Website barrierefrei gestalten, ist dies zunächst mit einem Aufwand und Kosten verbunden, jedoch zahlt sich dies aus, da dadurch auch gravierende Vorteile entstehen.

Wie viel kostet eine barrierefreie Website?
Es gibt keinen genauen Preis für barrierefreie Websites, da je nach Ist-Zustand der Seite kalkuliert werden muss, welche Kriterien erfüllt werden müssen und wie viel Aufwand dies mit sich bringt. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Dabei ermitteln wir nach einem Check Ihrer Website eine Liste, welche die notwenigen Maßnahmen enthält, damit Ihre Website barrierefrei wird. Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen, damit Ihre Website für jeden zugänglich wird.
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