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SEO Zertifikat BVDW

Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts – wir klären auf!

Google Fonts Richtlinien SEO Agentur Puetter

29. September 2022, Online Marketing, SEO

Am 20.01.2022 erklärte das Landgericht München in einem Gerichtsurteil, dass die dynamische Verwendung von Google Fonts einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Auslöser war die Klage einer Privatperson, die von einem Webseitenbetreiber Schmerzensgeld verlangte, wegen der unerlaubten Weitergabe persönlicher Daten an Google über die Einbindung von Google Fonts.

Seit dem Gerichtsurteil erhalten nun vermehrt Klein- und Mittelbetriebe, die Google Fonts ebenfalls auf ihrer Webseite dynamisch einbinden, Abmahnungen und werden zur Zahlung eines Schadensersatzes aufgefordert. 

Doch worin besteht der Verstoß gegen den Datenschutz und was hat Google Fonts damit zu tun?

In unserem Beitrag erklären wir Euch, was Google Fonts ist, inwiefern die Einbindung datenschutzrechtlich problematisch sein kann und was Ihr tun könnt, um eine Abmahnung zu verhindern bzw. wie Ihr Euch verhalten könnt, wenn Ihr bereits eine Abmahnung erhalten habt.

Inhaltsverzeichnis

  • Google Fonts – Was ist das eigentlich?

  • Worin besteht der Verstoß gegen den Datenschutz?

  • Wie könnt Ihr eine Abmahnung verhindern?

  • Wie könnt Ihr Euch verhalten, wenn Ihr eine Abmahnung erhalten habt?

Mehr über unsere SEO Agentur erfahren!

Google Fonts – Was ist das eigentlich?

Seit 2010 bietet Google ein Verzeichnis von über 1400 Schriftarten an, die kostenlos unter anderem für Webseiten verwendet werden können – Google Fonts. Besonders häufig werden diese Schriften bei WordPress-Seiten eingebunden. Falls Euch der Begriff WordPress nichts sagt, WordPress ist ein beliebtes Content Managementsystem, mit dem Webseiten erstellt, bearbeitet und verwaltet werden können.

Für das Einbinden von Google Fonts Schriften auf der eigenen Webseite bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Lokales Einbinden von Google Fonts: Die Schrift von Google Fonts wird lokal auf einem eigenen Server abgespeichert und kann anschließend statisch auf der Webseite hochgeladen werden.

  2. Dynamisches Einbinden von Google Fonts: Die Schrift wird nicht auf einem eigenen Server gespeichert, sondern wird beim Aufruf der Webseite von einem Google-Server nachgeladen.

Worin besteht der Verstoß gegen den Datenschutz?

Werden Google Fonts dynamisch eingebunden, wird die IP-Adresse des Gerätes, von dem die Webseite aufgerufen wird, an den Google Server übermittelt. Für die Weitergabe und Verarbeitung persönlicher Daten, in diesem Fall die IP-Adresse, ist gesetzlich stets die Einwilligung des Users notwendig. Von den meisten Webseitenbetreibern wurde keine Einwilligung eingefordert, weshalb ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vorliegt.

Wie könnt Ihr eine Abmahnung verhindern?

Wie zuvor beschrieben, gibt es zwei Möglichkeiten, Google Fonts auf einer Webseite einzupflegen. Rechtliche Probleme bestehen nur bei der Variante der dynamischen Einbindung. Werden die Google Fonts Schriften jedoch auf einem lokalen Server gespeichert und von dort aus geladen, ist dies datenschutzrechtlich einwandfrei. Wenn Ihr also Google Fonts benutzt, sorgt dafür, dass die Schriften lokal statt dynamisch auf Eurer Webseite eingebunden werden. Dadurch besteht keine Verbindung mehr zu einem Google Server und es erfolgt keine unzulässige Datenübertragung. Ist die dynamische Einbindung jedoch notwendig, achtet darauf, dass Ihr die Einwilligung des Webseiten-Besuchers einholt, bevor die Internetseite sich aufbaut.

Wie könnt Ihr Euch verhalten, wenn Ihr eine Abmahnung erhalten habt?

Als Erstes ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Der Erhalt eines solchen Schreibens bedeutet noch nicht, dass tatsächlich Ansprüche bestehen und die Forderungen berechtigt sind. Häufig werden die Abmahnungen von Privatpersonen verschickt, die das Münchener Gerichtsurteil zu ihrem Vorteil nutzen. Sie machen Internetseiten ausfindig, bei denen eine dynamische Einbindung der Google Fonts vorliegt und besuchen diese absichtlich, um Schadensersatz geltend zu machen. In den meisten Fällen weisen die Schreiben den gleichen Wortlaut und die gleichen Forderungen auf. Gefordert werden das künftige Unterlassen der Weitergabe ihrer Daten sowie ein Schadensersatz in Höhe von 100€ zuzüglich der Anwaltskosten. Der Sachverhalt sollte zunächst rechtlich geprüft werden. Lasst Euch am besten durch einen Anwalt juristisch beraten.

 

Ihr seid auf der Suche nach einer Online Marketing-Agentur, die Euch bei der datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts unterstützt? Wir als zertifizierte Online-Marketing-Agentur helfen Euch gerne. Nehmt gerne Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Euch!

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  • Tags:
  • Google fonts
  • seo
  • online Marketing
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