Überbrückungshilfe 3 fördert Investitionen in Digitalisierung
07. Oktober 2021, Online Marketing, Content Marketing
Verlängerung bis März 2022!
Das Impfen hat begonnen, doch die Zahlen der Neuinfektionen sind weiterhin hoch. Aufgrund der andauernden Einschränkungen hat das Bundesfinanzministerium die Überbrückungshilfen überarbeitet und verbessert. Mit der Überbrückungshilfe 3 Plus fallen die Förderungen großzügiger aus, sie stehen mehr Unternehmen zur Verfügung, berücksichtigen die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels und auch die Neustarthilfe für Selbständige wird verbessert.
Eine Neuheit bei der Überbrückungshilfe 3 Plus ist die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung von bis zu 20.000 €. Es werden die Fixkosten, die im Zeitraum von März 2020 bis einschließlich Dezember 2021 entstanden sind, erstattet.
Wir geben Euch einen genauen Überblick über alles wichtige.
Überbrückungshilfe 3 Plus für Hotellerie, Tourismus & Einzelhandel: Ein Überblick
Die Überbrückungshilfe 3 Plus ist eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Zu diesen zählen unter anderem Hotels, Restaurants, Anbieter im Tourismus und der Einzelhandel.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Überbrückungshilfe 3 Plus kann für die Monate November 2020 bis einschließlich Dezember 2021 neu beantragt werden. Nur die Unternehmen, die einen corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 vorweisen können, erhalten die Überbrückungshilfe 3 Plus.
Wie hoch ist die Überbrückungshilfe 3 Plus?
Die Förderhöhe der Überbrückungshilfe 3 Plus für die einzelnen Unternehmen, richtet sich nach der Höhe der Umsatzeinbrüche der einzelnen Fördermonate im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019.
Die Überbrückungshilfe 3 Plus erstattet folgende Anteile:
- bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
Was wird bei der Überbrückungshilfe 3 Plus gefördert?
Grundsätzlich sind mit der Überbrückungshilfe 3 Plus alle fortlaufenden betrieblichen Fixkosten förderfähig, die im Förderzeitraum von November 2020 bis einschließlich Dezemeber 2021 anfallen. Diese Fixkosten müssen vertraglich begründet oder behördlich festgesetzt sowie nicht einseitig veränderbar sein. Neben Kosten für Miete und Pacht, Zinsaufwendungen, Personalkosten und Versicherungen, werden außerdem folgende Fixkosten berücksichtigt:
· Umsetzung von Hygienekonzepten
· Marketing- und Werbekosten
· Investitionen in Digitalisierung
Investitionen in Digitalisierung: Was bedeutet das?
Neu in der Überbrückungshilfe 3 Plus ist die Berücksichtigung der Investitionen in Digitalisierung bei den Fixkosten. Die Förderfähigkeit liegt einmalig bei bis zu 20.000 €. Das Besondere: Der Auftrag kann, sofern die Überbrückungshilfe 3 Plus bereits beantragt wurde, noch bis einschließlich März 2022 erfolgen.
Bei den Investitionen zählt der Staat den „Ausbau und Erweiterung eines Online-Shops“ und „Eintrittskosten bei großen Plattformen“ auf.
Diese Leistungen können wir Euch anbieten
- Online Marketing Beratung
- Suchmaschinenoptimierung
- Suchmaschinenanzeigen
- Website Relaunch & Responsive Design
- Social Media Marketing
Diese Leistungen sind wahrscheinlich ebenfalls förderfähig
Das müsst Ihr bei der Beauftragung beachten
Damit Ihr die Überbrückungshilfe 3 Plus für die Leistungen im Bereich Digitalisierung erhaltet, müsst Ihr unsere Rechnung von einem „prüfendem Dritten“ (Euer Steuerberater) als „Investition in Digitalisierung“ im Rahmen der Antragstellung einreichen. Über uns ist die reine Antragstellung nicht möglich.
Der nächste Schritt: Unverbindlich bei Puetter Online anfragen!
Wollt Ihr Euch unverbindlich über Möglichkeiten und Leistungen im Rahmen der Investitionen in die Digitalisierung für Euer Unternehmen informieren? Dann stellt einfach eine Anfrage über das Kontaktformular. Wir freuen uns von Euch zu hören und melden uns umgehend bei Euch zurück!